Wasser aus dem eigenen Brunnen
Einen Brunnen bauen ist mehr als ein tiefes Loch in die Erde zu bohren. Hierzu sind nicht nur schwere Geräte erforderlich, auch die Kenntnisse und Erfahrungen des Brunnenbauers sind entscheidend.
Natürlich können wir Ihnen im Voraus nicht sagen, wo, in welcher Tiefe und in welcher Ergiebigkeit auf Ihrem Grundstück Wasser zu finden ist.
Als groben Anhaltspunkt fragen Sie in ihrer Nachbarschaft nach bestehenden Brunnen, oder evtl. betreibt der örtliche Wasserversorger einen Pegel und kann Ihnen darüber Auskunft geben.
Grundsätzlich bohren wir nach Absprache mit Ihnen so tief, wie Sie wollen, oder so tief, bis wir auf Wasser führende Schichten gekommen sind.
Ist das Loch gebohrt, werden durch uns Filterrohre, Kies und Ton eingebaut. Dann erfolgt die Entsandung und das Klarpumpen des Brunnens. Wasser wird gefördert, bis keine Sand- und Feinanteile mehr enthalten sind. Erst wenn das Wasser klar ist, sind wir mit unserer Arbeit fertig.
Anhand des durchgeführten Leistungspumpversuchs können wir die für Ihren Brunnen richtige Pumpe bestimmen und einbauen.
Warum ein Tiefbrunnen?
Der Durchmesser eines Brunnens hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Förderleistung. Für den privaten Bereich ist ein Ausbau von 3″ bis 4″ absolut ausreichend, hier findet man auch die gängigsten Tauchpumpen.
Ein wesentlicher Vorteil der tiefen Brunnenbohrung ist, dass das geförderte Wasser frei von Verunreinigungen durch Niederschläge und Oberflächenwasser ist, außerdem ist ein Tiefbrunnen absolut unabhängig von Niederschlägen.
Die Wasserqualität und Menge der alt herkömmlichen Schachtbrunnen ist dagegen durch Grund- und Sickerwasser immer schwankend.
Übrigens zählt der Brunnenbau zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Zu Recht, denn Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel.
Gern setzen wir für Sie auch die Brunnenringe, Brunnenstube, bauen die Pumpe ein und verlegen die Wasserleitung bis ins Haus. Den Leistungsumfang bestimmen Sie als Kunde.
Die Genehmigung
Für jeden Brunnen sind Anzeigen bei der Unteren Wasserbehörde und dem Landesamt für Umwelt und Geologie aufzugeben (Sachsen). Die Regelungen sind jedoch in den Bundesländern unterschiedlich. Natürlich übernehmen wir das für Sie.